Kredit für Auszubildende ohne Bürgen

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Auszubildende, in Handwerksberufen auch als Lehrlinge bezeichnet, nehmen an einer dualen Ausbildung in einem Betrieb und in der Berufsschule teil. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung in einer je nach Ausbildungsberuf unterschiedlichen Höhe, welche in jedem Ausbildungsjahr ansteigt. Zusätzlich können Auszubildende BAföG beziehen, wenn sich der Lehrbetrieb von der elterlichen Wohnung aus nicht mit einem angemessenen Zeitaufwand erreichen lässt. Ein Bürge tritt gegenüber der Bank in die Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag ein, wenn der eigentliche Darlehenskunde die Raten nicht mehr zahlen kann. Geldinstitute verlangen bei einer Kreditvergabe mit Bürgschaft üblicherweise eine Ausfallbürgschaft, bei welcher die Gewissheit der Zahlungsausfälle für die Eintrittspflicht des Bürgen ausreicht, so dass sie keine fruchtlose Zwangsbetreibung versuchen müssen. Grundvoraussetzungen für jeden Kredit für Auszubildende mit oder ohne Bürgen ist die Volljährigkeit des Kreditnehmers, da der Gesetzgeber die Darlehensvergabe an Minderjährige generell ausschließt.

Bankkredite für Auszubildende
Die meisten Geldinstitute werten Ausbildungsvergütungen als regelmäßige Geldeingänge und räumen bei Eintritt der Volljährigkeit einen Dispositionskredit als ersten Kredit für Auszubildende ohne Bürgen ein. Die Höhe dieses Darlehens ist üblicherweise auf den monatlichen Geldeingang, bei einigen Instituten auf das Doppelte dieses Betrages begrenzt. Ebenso gewähren einige Kreditkartenemittenten allen volljährigen Auszubildenden und Studenten einen anfänglichen Verfügungsrahmen von bis zu 1000 Euro, wobei sie auf Wunsch die Teilzahlungsfunktion freischalten. Der Kreditkartenkredit für Auszubildende ist jedoch mit dem Nachteil hoher Sollzinsen verbunden, so dass der Karteninhaber im Idealfall die monatliche Abrechnung vollständig bezahlt. Einen beantragten Ratenkredit für Auszubildende genehmigen nur wenige Geldinstitute, da die Ausbildungsvergütung alleine nicht zum Bestreiten des Lebensunterhalts ausreicht. Eine Ausnahme besteht, wenn der Azubi neben der Ausbildungsvergütung BAföG beziehungsweise eine regelmäßige Unterstützung aus dem Elternhaus erhält. Wer während der Eltern weiterhin bei seinen Eltern wohnt, bekommt ebenfalls eine Sachleistung von diesen. Da nicht jedes Geldinstitut die Sachleistungen beziehungsweise die Unterstützungszahlungen durch die Eltern als Einkommen anrechnet, suchen Auszubildende für die Aufnahme eines Verbraucherkredites aktiv nach einer Bank, welche alle Einnahmen bei der Haushaltsrechnung berücksichtigt. Eine weitere Möglichkeit zur Kreditaufnahme bietet die gemeinsame Antragstellung mit einer weiteren Person. Ein gemeinsam mit einem Mitantragsteller aufgenommenes Darlehen stellt ebenfalls einen Kredit für Auszubildende ohne einen Bürgen dar und wird von den meisten Geldinstituten gegenüber dem Bürgschaftskredit bevorzugt. Der Grund hierfür besteht schlicht darin, dass Bürgschaften durch einen engen Verwandten oder den Partner vor Gericht oftmals keinen Bestand haben, da die Richter bezweifeln, dass der Bürge hinreichend über die Tragweite seines Handelns informiert war und der Bürgschaftserklärung nicht nur aus emotionaler Verbundenheit zustimmte. Die Rolle des Mitantragstellers unterliegt im Gegensatz zu der des Bürgen nicht der gerichtlichen Überprüfbarkeit. Voraussetzung für die Darlehensauszahlung ist selbstredend, dass der zweite Kreditantragsteller über ein ausreichend hohes regelmäßiges Einkommen verfügt. Förderdarlehen für Auszubildende vergeben die KfW Bank und einige Geschäftsbanken für den Zeitraum der Prüfungsvorbereitung im letzten Ausbildungsjahr und bei einer durch die Lehre veranlassten auswärtigen Unterbringung. Eine Bürgschaft ist in diesen Fällen nicht erforderlich, zugleich beginnt die Kredittilgung erst nach dem Ende der Berufsausbildung. Die Förderbank vergibt den Kredit für Auszubildende ohne Bürgen zu einem variablen Zinssatz, wobei sie zum Schutz des Kreditnehmers eine Zinsobergrenze festlegt.

Handelskredite und Privatkredite für Auszubildende ohne Bürgen
Versandhändler und einige stationäre Ladengeschäfte vergeben einen zweckgebundenen Kredit für Auszubildende ohne Bürgen, indem sie einer Teilzahlung zustimmen. Die entsprechenden Ratenzahlungsverträge sind in der Regel auch für Auszubildende leicht zu erhalten, da die entsprechenden Händler außer bei ungewöhnlich hohen Rechnungsbeträgen weder den Beschäftigungsstatus noch das Einkommen erfragen. Da sie im Gegensatz zu Vollbanken auch bei der Schufa-Anfrage keine Informationen über bestehende Verbindlichkeiten erhalten, steht der Auszubildende in der Pflicht, nicht mehr Ratenkaufverträge abzuschließen als er mit seiner Ausbildungsvergütung bedienen kann. Bei verspäteten Zahlungseingängen berechnen Händler hohe Zinszuschläge, selbst wenn sie die eigentliche Finanzierung zu günstigen Zinssätzen oder auch zinsfrei vornehmen. Auf Plattformen zur Privatkreditvermittlung vergeben Privatpersonen einen Kredit für Auszubildende ohne Bürgen, wenn sie vom angegebenen Verwendungszweck überzeugt sind. Die als Kreditgeber angemeldeten Privatpersonen orientieren sich bei ihren Entscheidungen über eine Kreditzeichnung zu einem hohen Anteil an sozialen Kriterien und am angegebenen Verwendungszweck für das Darlehen. Sie stimmen der Kreditvergabe an Auszubildende ohne Bürgen und zugleich ohne Mitantragsteller zu, gerade weil diese bei einer herkömmlichen Geschäftsbank nur schwer ein Darlehen erhalten. Je nach Höhe des angefragten Darlehens erfolgt die Kreditauszahlung an den Auszubildenden durch die Zeichnung eines Kreditgebers oder mehrerer Privatkreditgeber. Die gesamte Abwicklung erfolgt über ein vom Plattform-Betreiber zur Verfügung gestelltes Konto, so dass die Privatsphäre der Beteiligten gewahrt bleibt.

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