Kredit in der Schwangerschaft

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Ob ein Kredit gewährt wird oder nicht, ist in erster Linie eine Frage der Bonität. Banken legen hierbei Wert auf möglichst genaue Auskünfte, um sich ein entsprechend detailliertes Bild machen zu können. Die Frage, ob ein Kredit in der Schwangerschaft aufgenommen werden kann, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Ein Kind bedeutet trotz staatlicher Unterstützungen wie Kindergeld eine Mehrbelastung für die Kreditnehmerin bzw. den Haushalt. Dies kann in Bezug auf eine Kreditablehnung aber nur als hinreichender Grund angesehen werden, denn andere Faktoren werden wesentlich stärker gewichtet.

Kreditvoraussetzungen – Funktioniert ein Kredit in der Schwangerschaft?

Bevor die Bank ein Darlehen gewährt, wird eine ganze Reihe an Faktoren überprüft. Ob die Antragstellerin dabei Schwanger ist oder nicht, ist erst einmal zweitrangig. Denn zuvor kommen andere wichtige Punkte, die einer Prüfung bedürfen. Wichtig ist vor allem eine einwandfreie Schufaauskunft. Schufa steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Hier wird eine Vielzahl an Daten über Verbraucher und deren Kreditwürdigkeit gespeichert und daraus ein sogenannter Score ermittelt, der Banken als Grundlage zur Kreditentscheidung dient. Gab es in der Vergangenheit Kreditgeschäfte, bei denen die Antragstellerin in Verzug geriet oder wurden sogar Darlehen gekündigt, dann ist dies bei der Schufa vermerkt. Im Allgemeinen wird in einem solchen Falle von einem negativen Schufaeintrag gesprochen. Existiert ein solcher Eintrag, ist es unerheblich, ob der Kredit in der Schwangerschaft abgeschlossen wird oder nicht, denn Banken lehnen die Anfrage hier in den meisten Fällen ab.

Läuft bereits ein anderer Kredit, für den ein regelmäßiger Kapitaldienst (monatliche Zahlung von Tilgung und Zinsen) aufgebracht werden muss, kann dies ebenfalls zu einer Ablehnung führen. Hier wird jedoch zuerst ein Blick auf das Einkommen geworfen: Reicht dieses nämlich aus, um nach Ansicht der Bank auch zwei Kredite ohne Probleme bedienen zu können, sollte es mit der Aufnahme keinerlei Probleme geben, auch wenn der Kredit in der Schwangerschaft abgeschlossen wird.

Kredit in der Schwangerschaft ohne eigenes Einkommen

Eine Schwangerschaft bringt es mit sich, dass die Antragstellerin in absehbarer Zeit – sprich nach der Geburt des Kindes – keiner erwerbstätigen Arbeit nachgehen kann. Dies könnte für Banken ein K.O.-Kriterium sein, wenn keine anderweitigen Einkommen zur Verfügung stehen. Arbeitnehmerinnen, die sich im Mutterschutz befinden, erhalten beispielsweise eine gesetzliche Lohnfortzahlung, die ein Auskommen und – je nach Höhe – auch einen Kredit ermöglichen kann.

Bei Eheleuten empfiehlt es sich, den Kredit in der Schwangerschaft gemeinsam zu beantragen. Wenn der Ehegatte berufstätig ist, verfügt er über ein regelmäßiges und damit auch pfändbares Einkommen, das der Kreditsicherung dienen kann. Dieses Vorgehen ähnelt einer Bürgschaft, jedoch haften hierbei beide Antragsteller von Beginn an selbstschuldnerisch.

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