Kredit zum Ablösen

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Ein Kredit zum Ablösen kann Sinn machen, wenn damit mehrere Kreditverträge zusammengefasst werden, um Kosten einzusparen oder die monatlichen Raten herabzusetzen. Bei einem Kredit zum Ablösen (Umschulden) gibt es also die unterschiedlichsten Motive. Der Kreditsuchende hat nicht in jedem Fall die Kreditkosten im Auge, oft geht es nur um einen Umschuldungskredit, damit er einen besseren Überblick über seine Finanzen erhält. Viele Verbraucher haben sich durch unkontrolliertes Einkaufen finanziell übernommen. Da ist das Versandhaus, der Online-Händler, da sind aufgenommene Kredite, all das wächst einem Verbraucher langsam aber sicher über den Kopf. Auch die einzelnen Raten sind zu hoch, so dass es zu einer schleppenden Ratenzahlung kommen kann. Spätestens dann, wenn auf dem Konto das Geld hin und her geschoben wird, wenn erst eine Rechnung bezahlt wird, die am dringendsten ist und wenn die ersten Mahnungen auftauchen, dann ist es Zeit für einen Kredit zum Ablösen.

Der Kredit zum Ablösen

Ein Kredit zum Ablösen ist nichts anderes als ein Umschuldungskredit, wobei mehrere Kredite zusammengefasst werden sollen, um einen besseren monatlichen Überblick zu erhalten. Viele Banken bieten Umschuldungskredite an, die für den Kreditsuchenden den Vorteil bieten, dass er sich nicht um die Formalitäten kümmern muss. Soll beispielsweise ein Autokredit abgelöst werden, so muss der Kreditsuchende die Ablösesumme beim Geldgeber erfragen und für diesen Betrag einen Kredit beantragen. Durch die Laufzeitverlängerung kann sich die Höhe der monatlichen Raten reduzieren.
Viele Verbraucher kaufen spontan ein, erst die Waschmaschine, einen Monat später ein neuer Fernseher und manchmal wird auch der Urlaub auf Kredit bezahlt. Beim Aufnehmen der Kredite bestand ein höheres Zinsniveau. Heutzutage ist das Zinsniveau niedrig und viele Verbraucher versprechen sich durch einen Umschuldungskredit Kreditkosten einzusparen und weniger an Zinsen zu zahlen als vorher. Wenn aber ein Kredit zum Ablösen gesucht wird, damit monatlich nur noch eine Rate gezahlt wird, so sollte der Kreditsuchende darauf achten, dass die Rate auch niedriger ist als die bisher zu zahlenden Raten. Solch eine Umschuldung ist für den Kreditnehmer geeignet, der rechtzeitig den Absprung schaffen möchte, der festgestellt hat, dass er sich finanziell übernommen hat. Auch kann durch eine Arbeitslosigkeit ein Engpass bei den Finanzen entstehen, der einen Kredit zum Ablösen notwendig macht.

Die Aussichten

Solange die Bank den Kunden als kreditwürdig einstuft, wird auch eine Umschuldung bewilligt. Problematisch kann es werden, wenn sich eine Arbeitslosigkeit eingeschlichen hat. In diesem Fall wird es schwer werden eine Umschuldung durchzubringen. Aber wer Zahlungsprobleme hat, der muss nicht unbedingt einen neuen Kredit beantragen, er kann sich die Mühe machen und mit den einzelnen Gläubigern verhandeln. Da gibt es die Möglichkeit der Stundung von Raten oder auch eine Verlängerung der Laufzeiten. Auch keinen Sinn macht eine Umschuldung, wenn die Schulden derart angewachsen sind, dass der Kreditsuchende nicht mehr ein noch aus weiß. Wenn bereits eine negative Schufa besteht und er auch sonst nicht mehr kreditwürdig ist, dem nutzt auch eine Umschuldung nichts mehr. In diesem Fall sollte er eine professionelle Schuldnerberatung aufsuchen.
Der Weg in die private Insolvenz ist die letzte Möglichkeit die ein Schuldner gehen kann. Seine Schulden werden ihm nach einer Wohlverhaltensphase erlassen und er ist praktisch schuldenfrei. Allerdings muss er sich in der Zeit bis zur Schuldenfreiheit ganz konkret an seine Auflagen halten. Dazu ist es notwendig, dass er seine Ausgaben seinen Einnahmen gegenüberstellt und einen genauen Plan erstellt, wann seine Raten gezahlt werden müssen und wie hoch sie sind.
Zu dieser Wohlverhaltensphase gehört Disziplin und Verantwortungsbewusstsein. Gerade wenn ein großer Berg Schulden vorhanden ist, ist diese Art des Schuldenerlasses die einzige Möglichkeit.

Die Richtlinien

Wer einen Kredit zum Ablösen aufnehmen möchte um damit verschiedene Kredite abzulösen, sollte aber auf die Vorfälligkeitsgebühren der Banken achten. Hier sind vom Gesetzgeber neue Regelungen herausgegeben worden. Wurden die Kredite nach dem 11. Juni 2010 aufgenommen, so sind es sozusagen Neuverträge. Diese kann man mit einer Frist von einem Monat kündigen und auch vorzeitig zurückbezahlen. Beträgt die Kreditlaufzeit mehr als ein Jahr, so darf sich die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1,0 % von der Restschuld berechnen. Bei einer Kreditlaufzeit die weniger als ein Jahr beträgt, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von 0,5 % der Restschuld fällig. Bei Altverträgen die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, die Kündigung zählt erst mit der vollständigen Kreditrückzahlung. Diese Verträge haben keine Begrenzung in ihren Vorfälligkeitsentschädigungen. Handelt es sich um größere Kreditbeträge die abzulösen sind, so sollte man entweder selbst die Kosten überprüfen oder von einem Fachmann prüfen lassen.

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