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Ein Leiharbeitsvertrag gilt für viele Kreditgeber als Grund für die Herabstufung der Bonität des Kreditantragstellers oder auch als direkter Grund für die Ablehnung einer Darlehensanfrage. Dieses Verhalten ist nicht nachvollziehbar und stellt letztendlich eine unbegründete Diskriminierung des Leiharbeiters dar.
Das Leiharbeitsverhältnis
Das Leiharbeitsverhältnis unterscheidet sich von einem Arbeitsvertrag nur in der Hinsicht, dass die Einsatzstelle des Arbeitnehmers nicht im Vertrag festgeschrieben wird, sondern vom Arbeitgeber je nach Auftragslage festgelegt werden kann. Der Leiharbeiter befindet sich in einem festen Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen und unterliegt denselben Kündigungsschutz-Bestimmungen wie jeder direkt angestellte Arbeitnehmer. Das Einkommen des Leiharbeiters ist garantiert; wenn der Nichteinsatz auf Grund von Arbeitsmangel erfolgt, darf weder eine Gehaltskürzung noch ein Abzug vom Arbeitszeitkonto erfolgen.
Tatsächlich kündigen Leiharbeitsfirmen ihren Angestellten häufig in der Probezeit auf Grund einer verschlechterten Auftragslage, diese Möglichkeit besteht aber auch für jeden anderen Betrieb. Nach der Probezeit sind betriebsbedingte Kündigungen bei Leiharbeitern ebenso möglich und an ebenso strenge Bedingungen geknüpft wie bei einer direkten Beschäftigung. Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag ist bei einer Leihfirma ebenso wirkungslos wie bei jedem anderen Unternehmen. Hinsichtlich der Sicherheit des Arbeitsvertrages besteht somit kein Grund, einem Antragsteller einen Kredit trotz Leihfirma zu verweigern.
Während der Score-Wert der Schufa den Beruf des Kreditnehmers nicht berücksichtigt, zumal dieser der Schutzgemeinschaft zumeist nicht bekannt ist, werten Kreditabteilungen von Banken die berufliche Tätigkeit bei der Bonitäts-Entscheidung teilweise mit. Die Beschäftigung bei einer Leihfirma gilt als Grund für eine Verschlechterung des Bonitäts-Wertes, diesem kann jedoch leicht eine Verbesserung der Bonität entgegesetzt werden. Wer sein Konto über einen längeren Zeitraum ordnungsgemäß führt, verfügt bei seiner Hausbank über ein wesentliches positives Bonitätsmerkmal und erhält leichter einen Kredit trotz Leihfirma.
Das geringere Einkommen eines Leiharbeiters
Wer bei einer Leihfirma beschäftigt ist, bekommt nahezu immer ein geringeres Gehalt als ein direkt beim Entleiher beschäftigter Arbeitnehmer. Selbst von diesem Grundsatz bestehen Ausnahmen, wenn für die Branche der entleihenden Firma keiner oder ein geringerer als in der Leiharbeitsbranche vereinbarter Mindestlohn festgelegt wurde. Die üblicherweise geringere Entlohnung dient der Leihfirma als teilweiser Ausgleich für die Zeit, in welcher sie einen Mitarbeiter nicht vermitteln konnte. Bei der Berechnung der Bonität eines Kreditnehmers ist der Arbeitslohn ein wesentliches Kriterium, so dass ein Kredit trotz Leihfirma je nach Höhe der beantragten Summe an einem zu geringen Einkommen scheitern kann.
In diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit, die Kreditsumme zu reduzieren oder die Kreditlaufzeit zu verlängern, so dass die monatliche Gesamtbelastung durch die Darlehenstilgung aus dem regelmäßigen monatlichen Einkommen des Zeitarbeiters möglich ist. Eine ergänzende Schwierigkeit für einen Kredit trotz Leihfirma bietet die Entgeltzahlung nach dem Lohnsystem, wodurch monatliche Schwankungen in der Einkommenshöhe unvermeidbar sind. In diesem Fall lässt sich jedoch das gemäß Vertrag erzielbare Mindesteinkommen als für die Kreditentscheidung maßgeblich anrechnen.