Kredit für zwei Personen

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Ein für zwei Personen bestimmter Kredit lässt sich von einem Kreditnehmer alleine oder gemeinsam beantragen. Welche Vorgehensweise am sinnvollsten ist, richtet sich nach den konkreten Einkommensverhältnissen. Des Weiteren spielt der Verwendungszweck des Kredites bei der Entscheidung zur alleinigen oder gemeinsamen Kreditbeantragung eine Rolle. Um einen Kredit für zwei Personen gemeinsam zu beantragen, müssen beide Antragsteller weder miteinander verwandt oder verlobt sein noch gemeinsam wohnen. Selbst wenn die Bank bei der Anschrift beide Namen verwendet, ist der Versand der Kreditunterlagen problemlos möglich, da die Post Sendungen in der Regel auch zustellt, wenn nur einer der angegebenen Namen auf dem Briefkasten steht. Zum Teil verwendet die Bank bei der Korrespondenz zu einem gemeinsam beantragten Kredit für zwei Personen den Namen und die Anschrift des Kreditnehmers, dessen Konto für die Überweisung des Darlehens und die Abbuchung der Kreditraten verwendet wird. Die Einrichtung eines gemeinsamen Bankkontos, auf welches jeder den eigenen Anteil an der Kreditrückzahlung überweist, ist sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich.

Kreditaufnahme für zwei Personen durch einen einzigen Antragsteller
Auch wenn das Geld aus einem Kredit für zwei Personen bestimmt ist, kann ein einziger Kreditnehmer als Bankkunde auftreten. Dieses Verfahren bietet sich vor allem an, wenn nur einer der beiden Partner ein regelmäßiges Einkommen erzielt. Bei Eheleuten akzeptieren einzelne Geldinstitute auch die Kreditaufnahme durch den nicht verdienenden Ehepartner, da in diesem Fall die Ehegattenhaftung greift. Diese bezieht sich aber ausschließlich auf Fälle, in denen das aufgenommene Darlehen tatsächlich für die gemeinsame Lebensführung verwendet wird. Eine weitere Möglichkeit, einen für zwei Personen bestimmten Kredit durch den Partner mit geringerem Einkommen aufzunehmen, bietet die von wenigen Instituten verwendete Frage nach dem Haushaltseinkommen statt nach dem persönlichen Verdienst des Antragstellers.

Gemeinsame Kreditaufnahme durch zwei Personen
Wenn beide Kreditnehmer ein eigenes Einkommen erzielen, bietet sich in jedem Fall die gemeinsame Aufnahme des für zwei Personen bestimmten Darlehens an. Auch bei einer schwachen Bonität einer der beiden Antragsteller vergeben Geldinstitute einen Kredit für zwei Personen, wenn diese durch die hohe Kreditwürdigkeit des Mitantragstellers ausgeglichen wird. Gerade Studenten und Arbeitslose sowie Kreditsuchende mit geringem Einkommen erhöhen durch die gemeinsame Kreditbeantragung mit einer weiteren Person die Chancen auf ein erfolgreich beantragtes Bankdarlehen. Unverheiratet zusammenlebenden oder bald zusammenziehenden Paaren ist die gemeinsame Kreditaufnahme auch zu empfehlen, damit nicht einer der beiden Partner nach einer eventuellen Trennung alleine für die Begleichung der Schulden verantwortlich ist, während der Kreditbetrag für gemeinsame Zwecke verwendet wurde. Von den meisten Geldinstituten gefordert wird die gemeinsame Kreditaufnahme durch zwei Personen, wenn das Geld dem gemeinsamen Erwerb einer Immobilie dient. Vorteilhaft ist bei einem von beiden aufgenommenen Kredit für zwei Personen in jedem Fall, dass die Einkommen bei der Haushaltsrechnung zusammengerechnet werden. Auf diese Weise sind höhere Kreditbeträge als bei einer Darlehensbeantragung durch eine Person ebenso wie verkürzte und die Gesamtkreditkosten verringernde Laufzeiten möglich.

Was unterscheidet die Mitantragstellung von einer Bürgschaft?
Ein Kredit für zwei Personen lässt sich nicht ausschließlich in der Form einer gemeinsamen Kreditbeantragung abwickeln. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass einer der Beteiligten als Kreditnehmer und der andere als Bürge auftritt. Die Bürgschaft wird erst wirksam, wenn der eigentliche Kreditkunde seinen Verpflichtungen tatsächlich nicht nachkommt. Dabei sieht der Gesetzgeber eigentlich vor, dass der Bürge erst nach einer erfolglos verlaufenen Zwangsbetreibung haftet. Nahezu alle Geldinstitute weiten die Haftung im Bürgschaftsvertrag aus, indem sie die Fälligkeit bereits festschreiben, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers feststeht. Bei der gemeinsamen Kreditbeantragung ist eine Trennung in einen Hauptantragsteller und einen Mitantragsteller aus organisatorischen Gründen üblich, aber nicht mit rechtlichen Unterschieden zwischen beiden Kunden verbunden. Die Bank kann sich bei unregelmäßiger Bedienung der Kreditraten wahlweise an einen der beiden Vertragspartner wenden und diesem gegenüber Maßnahmen zur Zwangsbetreibung einleiten. Sie ist nicht an die Unterscheidung zwischen dem Hauptkreditnehmer und dem Mitantragsteller gebunden. Solange der Kredit ordnungsgemäß bedient wird, hält sie sich selbstverständlich an die vertraglich vereinbarten Details hinsichtlich des Abbuchungskontos für die Kreditraten und der Kontaktadresse. Für Kreditinstitute ist die gemeinsame Antragstellung auch aufgrund der Rechtsprechung sinnvoller als eine Bürgschaft. Während das Eintreten als weiterer Antragsteller in jedem Fall gerichtsfest ist, erklären Gerichte Bürgschaften zum Teil als rechtsunwirksam. Das trifft immer zu, wenn für die Bank erkennbar war, dass der Bürge entweder wirtschaftlich nicht hinreichend leistungsfähig ist oder dass er die Tragweite der Bürgschaftserklärung nicht vollständig erkannte. Am kritischsten prüfen Richter Bürgschaftsverträge, wenn der Bürge mit dem Kreditnehmer emotional verbunden ist.

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