Kredit für Zeitsoldaten

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Die Bundeswehr bietet nicht nur interessante Jobs, sondern sie ist damit auch ein zuverlässiger Arbeitgeber. Neben des Grundwehrdienstes können sich die freiwilligen Soldaten und Soldatinnen auch für einen Dienst auf Zeit entscheiden. Es handelt sich hierbei um einen zusätzlichen, freiwilligen Wehrdienst. Die Dienstzeit kann bis zu 13 Jahre dauern. Auch nach der Dienstzeit ist der Soldat weiterhin abgesichert. Er hat Anspruch auf Maßnahmen, die ihn in einen zivilen Beruf bringen. Außerdem ist ein Zeitsoldat hoch qualifiziert und damit interessant für potenzielle Arbeitgeber. Er kann aufgrund seiner Ausbildung höhere Aufgaben in der Privatwirtschaft übernehmen, was sich auch auf sein Einkommen auswirkt. Doch hat das einen Einfluss auf einen Kredit für Zeitsoldaten?

Kredit für Zeitsoldaten

Die Banken sehen diese Situation nicht ganz so rosig, denn das Arbeitsverhältnis eines Zeitsoldaten ist lediglich befristet. Nach der Dienstzeit steht noch lange nicht fest, ob er sofort Arbeit findet. Deshalb haben die Banken Schwierigkeiten mit der Zusage für einen Kredit für Zeitsoldaten. Trotzdem gibt es Gründe, die für eine positive Kreditentscheidung sprechen. Wenn die Laufzeit des Kredites die Dienstzeit nicht übersteigt, kann der Zeitsoldat auf einen Kredit hoffen. In diesem Fall ist der Kredit abgesichert, denn es droht keine Arbeitslosigkeit. Die Bundeswehr ist ein sicherer Arbeitgeber, sodass mit der Entlassung des Soldaten nicht zu rechnen ist. Sofern es keine Probleme mit der Bonität gibt, kann ein Kredit verwirklicht werden.

Nach der Dienstzeit

Steht der Zeitsoldat kurz vor der Beendigung seiner Dienstzeit und hat er schon einen neuen Arbeitgeber, dürfte die Kreditentscheidung der Bank zugunsten des Zeitsoldaten ausfallen. Hinderlich könnte zwar noch die Probezeit werden, aber vollkommen ausgeschlossen ist ein Kredit nicht. Besonders positiv wäre die Lage des Zeitsoldaten, wenn er wieder eine Anstellung im Öffentlichen Dienst finden würde. Das würde die Sache wesentlich vereinfachen, denn auch als ziviler Beamter oder anderweitig Beschäftigter im Staatsdienst wäre sein Arbeitsplatz bis zur Rente oder Pension gesichert.

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