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Es ist heute gängige Praxis, dass für die Finanzierung von Konsumgütern oder auch größeren Investitionen wie einer Autoreparatur oder ähnlichem Kredite aufgenommen werden. Bedingung für die Kreditaufnahme ist allerdings bei allen niedergelassenen Banken, dass der Kreditnehmer wichtige Kriterien erfüllt, um an die gewünschte Kreditsumme zu gelangen.
Bonität ist wichtig
Der Kredit für Teilzeitkräfte ist generell genauso gut umsetzbar wie für eine Person, die in Vollzeit arbeitet. Allerdings ist das Einkommen bei Teilzeitkräften eben deutlich geringer als bei einer in Vollzeit beschäftigten Person. Deshalb kann es hier durchaus sein, dass die von den Banken elementar notwendige Bonität für die Kreditvergabe bei einem in Teilzeit beschäftigen Menschen nicht ausreichend ist. Die Bonität ist die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers, das heißt, die wirtschaftlich Möglichkeit, den Kredit samt Zinsen auch realistisch zu bedienen.
Hinzu kommt, dass für die Aufnahme eines Kredites ein pfändbares Einkommen vorhanden sein muss. Die Pfändbarkeit liegt bei alleinstehenden Personen bei etwas über eintausend Euro und erhöht sich dann mit jeder Person, der man unterhaltsverpflichtet ist. Das bedeutet, dass gerade Menschen in Teilzeitbeschäftigung ein Einkommen haben, das unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, damit für die Banken der Kredit für Teilzeitkräfte deshalb inakzeptabel ist, sofern keine pfändbaren Besitztümer wie Immobilien oder ähnliches vorhanden sind.
Mit einem geringen Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit ist diese Bonität oftmals nicht gegeben. Ein weiterer Faktor für die Kreditvergabe liegt in der Schufa-Auskunft. Sind dort Einträge verzeichnet, ist eine Kreditaufnahme bei einem deutschen Kreditinstitut auch nicht mehr umsetzbar.
Keine Chance auf einen Kredit als Teilzeitbeschäftigter? Der Bürge kann helfen
Wenn man sich selbst dessen bewusst ist, dass man aufgrund von Schufa-Einträgen oder aber wegen zu geringem Einkommen keinen Kredit bekommen kann, liegt eine Lösung darin, einen Bürgen für die Kreditaufnahme direkt zur Antragstellung mitzubringen. Der Bürge wird dann als dritter Vertragspartner in den Kreditvertrag mit aufgenommen.
Er haftet mit seinem Einkommen bzw. Vermögen dafür, dass der Kredit einschließlich der Zinsen zurückbezahlt wird. Wichtig für das Zustandekommen des Kreditvertrages ist, dass der Bürge eine ausreichende Bonität aufweisen kann, somit ein pfändbares Einkommen hat und dass auch die Schufa einwandfrei ist. In diesem Fall kann eine Person, die in Teilzeit beschäftigt ist, auch an den gewünschten Kredit bei der Bank gelangen.
Kredite aus dem Ausland
Durch das Internet haben sich auch die Online-Kredite etabliert und diese werden teilweise auch von Kreditanbietern aus dem Ausland vergeben. Hier haben sich viele Anbieter auf die Kreditvergabe für Kredite mit negativen Schufa-Einträgen, den Kredit für Teilzeitkräfte mit geringerem Einkommen oder sogar Kredite in der Arbeitslosigkeit spezialisiert, weil diese ausländischen Kreditinstitute beispielsweise nicht mit der Schufa arbeiten und auch sonst etwas lockerere Modalität für die Kreditvergabe haben. Trotzdem wird aber auch hier der Kredit angemessen dem Einkommen vergeben. Wichtig zu wissen ist, dass diese Kredite durch die erhöhten Risiken, die sich für die Kreditanbieter ergeben, häufig teurer sind.