Kredit für Fahrschule

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Der Erwerb einer Fahrerlaubnis ist in Deutschland nicht ohne den Besuch einer Fahrschule möglich. Die teilweise Finanzierung der Kosten einer Fahrschulausbildung durch Ersparnisse und Zuschüsse der Großeltern ist verbreitet, die Beträge reichen aber selten für die kompletten Ausgaben.

Die meisten Fahrerlaubnisbewerber benötigen zumindest für einen Teil der Ausbildungskosten einen Kredit für die Fahrschule, den sie auf unterschiedliche Weise aufnehmen können. Viele Fahrschulen erstellen Teilrechnungen nach einer bestimmten Anzahl an Fahrstunden, während die Berechnung der Gesamtkosten in einer Summe nach der erfolgreichen Fahrerlaubnisprüfung nur von wenigen großen Fahrschulbetrieben vorgenommen wird.

Fahrschulkredit über Banken

Nur volljährige Führerscheinbewerber dürfen einen Kredit für die Fahrschule aufnehmen. Wer das begleitete Fahren ab siebzehn Jahren nutzen oder schlicht vor der Volljährigkeit mit dem Fahrschulbesuch beginnen möchte, ist auf die Kreditaufnahme durch die Eltern oder Großeltern angewiesen. Vorteilhaft ist, dass diese in der Regel in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, so dass Geldinstitute ihnen bereitwillig einen Verbraucherkredit bewilligen. Volljährige Fahrschulbesucher mit geringem eigenen Einkommen sind darauf angewiesen, dass die Bank ihnen einen Kredit für die Fahrschule auszahlt, obgleich sie nicht das eigentlich für die Kreditvergabe erforderliche Arbeitseinkommen erzielen.

Die Möglichkeit besteht, wenn das Geldinstitut bei der Haushaltsrechnung die besondere finanzielle Situation eines bei seinen Eltern lebenden Auszubildenden berücksichtigt oder bei auswärtiger Unterbringung die Unterstützungszahlungen durch diese als vollwertige Einkünfte wertet. Das trifft auf eine geringe Anzahl an Banken zu, so dass der an gehende Fahrerlaubnisbesitzer vor der Kreditaufnahme gezielt nach diesen sucht. Bei jeder Bank können die Eltern bei einem Kredit für den Fahrschulbesuch als Mitantragsteller auftreten.

Des Weiteren kooperieren mehrere Fahrschulen mit einer Geschäftsbank, die als Gegenleistung für die hohe Anzahl der vermittelten Kreditanfragen neben günstigen Zinsen eine erleichterte Kreditvergabe zusagt. Ein weiterer Vorteil der Kreditvermittlung über die Fahrschule besteht darin, dass der Kreditkunde die tatsächlich entstehenden Führerscheinkosten als Kredit aufnimmt. Bei Verbraucherkrediten ohne Zweckbindung muss er diese hingegen vor der Darlehensbeantragung schätzen, zudem sind bei den meisten Banken nur durch 500 teilbare Euro-Beträge erhältlich.

Für Studenten bietet sich eine weitere Möglichkeit der Fahrerlaubnis-Finanzierung, sofern sie ihren eigentlichen Lebensunterhalt durch BAföG, Arbeit oder die elterliche Unterstützung bewältigen. Sie können ohne weitere Voraussetzungen das Studiendarlehen der KfW Bank beantragen und den Kredit für die Fahrschule verwenden. Der Kreditbezug lässt sich nach einem Semester wieder beenden, die Rückzahlungspflicht beginnt erst nach dem Studienende. Die Beantragung eines Abrufkredites ist ebenso wie die Nutzung des Dispositionskredites für die Fahrschulkosten grundsätzlich möglich, allerdings mit höheren Sollzinssätzen als andere Finanzierungsformen verbunden. Vorteilhaft ist allerdings, dass nicht gleich die gesamten Fahrerlaubniskosten aufgenommen werden müssen, sondern die Inanspruchnahme jeweils für die konkrete Teilrechnung der Fahrschule erfolgt.

Alternativen zu Bankkrediten für die Fahrschule

Die direkte Vereinbarung einer Ratenzahlung mit der besuchten Fahrschule ist möglich, sie wird im Gegensatz zur Kreditvermittlung an eine kooperierende Bank aber nur von wenigen Betrieben angeboten. Diese berechnen zwar einen günstigen Zinssatz, erheben aber häufig höhere Ausbildungsentgelte als ihre keine eigene Finanzierung ermöglichenden Mitbewerber. Wer die Fahrerlaubnis nicht bereits als gerade Volljähriger erwirbt, kann in Einzelfällen ein Führerscheindarlehen über die Arbeitsagentur erhalten.

Das gilt nur, wenn der Besitz einer Fahrerlaubnis für die Beendigung der Arbeitslosigkeit unverzichtbar ist. Zudem handelt es sich bei der Führerscheinfinanzierung um eine Kann-Bestimmung, für deren Umsetzung jeder Dienststelle ein begrenztes Budget zur Verfügung steht. Dass der Arbeitgeber einen Kredit für den Fahrschulbesuch gewährt ist beim Erwerb einer PKW-Fahrerlaubnis realistisch, wenn dieser durch eine interne Umstrukturierung auf ein Stelle versetzt, für welche er im Gegensatz zur bisherigen Tätigkeit auf ein Auto angewiesen ist.

Den Erwerb des Lastwagenführerscheins oder der Fahrerlaubnis für Busse finanzieren Unternehmen neuen Mitarbeitern hingegen durchaus vor. Das gilt vor allem, wenn sie auf neues Personal angewiesen sind und sich nicht genügend Bewerber finden, die bereits über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen. In diesem Fall gewähren Arbeitgeber ihren neuen Mitarbeitern häufig den benötigten Kredit für die Fahrschule, wobei sie teilweise sogar einen Teil der Kosten als Zuschuss übernehmen.

Als Gegenleistung verpflichtet sich der Mitarbeiter, eine bestimmte Zeit für das entsprechende Unternehmen tätig zu bleiben. Für jede Führerscheinklasse lässt sich ein privater Kredit über eine Plattform zur organisierten privaten Darlehensvergabe beantragen. Der Antragsteller schildert im Kreditgesuch seine finanzielle Lage und gibt an, dass er den gewünschten Kredit für die Fahrschule benötigt. Die meisten privaten Kreditgeber sehen den Erwerb einer Fahrerlaubnis als förderungswürdiges Vorhaben an und zeichnen eine entsprechende Darlehensanfrage bereitwillig.

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