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Eine Finanzierung für Alleinerziehende wird von einer Bank oder anderen Kreditgebern grundsätzlich wie jeder andere Kredit- oder Darlehensvertrag behandelt. Was die Angelegenheit etwas schwieriger macht, ist die Tasache, dass es sich bei Alleinerziehenden in der Regel um jüngere Frauen handelt. Da nur ein Einkommen vorhanden ist und dieses aufgrund er Kindererziehung meist nur halbtags erwirtschaftet werden kann, werden von der Alleinerziehenden oft die minimalen Einkommensgrenzen für die Kreditvergabe nicht erreicht. Einnahmen wie Kindergeld und Unterhalt werden von den Kreditgebern bei der Bonitätsprüfung nicht berücksichtigt, da sie im Ernstfall nicht zum pfändbaren Einkommen zählen.
Die besonderen Lebensumstände
Neben der erhöhten Verantwortung, die man als alleinerziehendes Elternteil für die Kindeserziehung hat, werden den alleinerziehenden Eltern finanziellen Herausforderungen aufgebürdet. Neben der logistischen Meisterleistung, die Alleinerziehende tagtäglich erbringen müssen, weil sie neben den Erziehungsaufgaben eben auch die Haushaltspflichten allein erledigen müssen, sehen sich viele selbst bei kleinsten Problem vor erheblichen finanzielle Hürden gestellt.
Anschaffungen, die für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen in der Regel kein Problem darstellen, sind für einen Alleinerziehenden oft nicht ohne vorherige Sparmassnahmen zu bewerkstelligen. Der finanzielle Spielraum, der monatlich für Unvorhergesehens vorhanden sein sollte, ist bei Alleinerziehenden oft schlichtweg einfach nicht gegeben. So bleibt nur die Wahl, den höheren Betrag in monatlichen Raten zu sparen, bei Verwandten oder Freunden zu leihen, oder den gewünschten Haushaltshelfer über eine Finanzierung für Alleinerziehende zu begleichen.
Das ist allerdings keine einfache Aufgabe, da Banken ihrer Bearbeitung eine Bonitätsprüfung zu Grunde legen, Dieses richtet sich hauptsächlich nach der Wahrscheinlichkeit, ob der Kreditnehmer diesen Betrag zurückzahlen kann oder ob er unter den gegebenen Umständen notfalls pfändbar wäre. Hier zeigt sich eine gewisse Ungerechtigkeit, da höhere Einkommen leichter an Kredite kommen. Alleinerziehende haben oft Schwierigkeiten, Einkommen oberhalb des Pfändungsfreibetrages nachzuweisen. Doch unter gewissen Umständen ist auch eine Finanzierung für Alleinerziehende denkbar.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Wie bereits erwähnt, hängt die Kreditwürdigkeit fast vollständig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils ab. Der klassische Kredit, bei dem das eigene Einkommen sozusagen als Sicherheit hinterlegt wird, wird erst dann ohne Sonderkonditionen gewährt, wenn das erzielte Einkommen ausreichend über der Freigrenze liegt. Dafür werden die monatlichen Belastungen und etwaige andere Ratenkredite berücksichtigt. Für eine Alleinerziehende mit einem Kind beträgt diese untere Grenze aktuell in etwa 1430 Euro. Mit jedem weiteren Kind steigen die Belastungen des Elternteils, daher liegt das notwendige Haushaltseinkommen für eine Finanzierung für Alleinerziehende bei zwei Kinden bereits bei etwa 1650 Euro.
Für die Bewilligung eines Ratenkredites für PKW oder andere Konsumgüter sind diese Einkommen tatsächlich als untere Grenze zu verstehen. Augrund der zeitlichen Rahmenbedingungen sind diese Einkommensgrenzen jedoch für Alleinerziehende oft nicht zu erreichen. Dann bleibt nur noch der Weg, nach Alternativen, wie Versandhauskredite, Privatekredite oder Kredit mit Bürgschaft zu suchen.
Die Alternativen
Variante eins ist der derzeit boomende Markt der Privatkredite. Die Finanzierung für Alleinerziehende wird dabei durch privates Kapital möglich. Hier profitieren beide Seiten von einer derzeitigen Flaute im Bereich Kreditzinsen. Während die Sparer aktuell für ihr sauer verdientes Geld in den seriösen Anlagemöglichkeiten teils erheblich weniger Zugewinn machen als die Inflation auffrisst, haben die Alleinerziehenden von den derzeit sehr niedrigen Kreditzinsen nichts, da sie die Bonitätsprüfung nicht positiv abschließen. Die Lösung für beide Seiten: der Privtkredit. Eine Vielzahl von seriösen Anbietern bring beide Seiten in einem Portal zusammen. Anstatt auf Bonitäten zu schauen, haben hier Sparer die Möglichkeit, in für sie sinnvolle Projekte zu investieren. während der oder die Alleinerziehende einen Kredit erhält, der aufgrund des offenen Marktes meist erheblich günstiger ist als der Bankkredit.
Variante zwei ist die so genannte Bürgschaft. Die Finanzierung für Alleinerziehende wird dabei nur durch das Eintreten einer dritten Person möglich. Ist die Bonität des Kreditnehmer nicht ausreichend, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kredit doch gewährt werden, wenn ein Bürge eingetragen werden kann, der sich bereit erklärt, im Ernstfall für die gewährte Kreditsumme in die Haftung zu treten. Diese Variante wird jedoch nicht bei jeder Kreditvariante grundsätzlich angeboten und sollte von beiden Seiten gut überlegt werden. Schließlich kann diese Bürgschaft bedeuten, dass der Bürge je nach Summe mehrere Jahre in der Haftung steht. Darunter können Beziehungen und Freundschaften erheblich leiden.