Autokredit trotz Kurzarbeit

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Wird ein Auto gebraucht und gibt es keine finanziellen Reserven, kann nur ein Kredit weiterhelfen. Viele entscheiden sich bei der Suche nach der geeigneten Finanzierung für die Angebote der Händlerbanken. Die Angebote unterscheiden sich in der Regel nicht groß von Filialbanken oder Internetbanken. Allerdings fragen auch die Händlerbanken nach dem Einkommen des Autokäufers. Bezieht der Autokäufer Kurzarbeitergeld, kann dieser Umstand zu Schwierigkeiten mit einer Kreditzusage führen. Es hängt jedoch von der Art des Kurzarbeitergeldes ab, denn auch hier gibt es Unterschiede.

Autokredit trotz Kurzarbeit

Es gibt zwei Arten von Kurzarbeit. Die häufigste Form ist die Kurzarbeit wegen schlechten Wetters. In einigen Branchen, wie zum Beispiel im Baugewerbe, ist das Kurzarbeitergeld durchaus üblich. Dieses wird dann witterungsbedingt gezahlt. Das beste Beispiel sind die Wintermonate. Liegt Schnee und Eis auf den Straßen, dann werden die Arbeiten eingestellt und der Beschäftigte erhält Kurzarbeitergeld. In diesem speziellen Fall ist das Kurzarbeitergeld befristet, denn irgendwann ist der Winter auch vorbei.
Es gibt jedoch auch dann Kurzarbeitergeld, wenn die Auftragslage schlecht ist. Dann gibt es Probleme mit einem Autokredit trotz Kurzarbeit, denn die Banken distanzieren sich dann. Nach einer Kurzarbeit in diesem Fall kann auch eine Arbeitslosigkeit drohen, wenn sich die Auftragslage nicht deutlich verbessert.

Mit einem Bürgen ist ein Autokredit trotz Kurzarbeit leichter

Eine entscheidende Wendung bei der Kreditzusage kann dann auftreten, wenn der Kreditsuchende einen Bürgen hat. Dieser haftet im Fall einer Nichtzahlung durch den eigentlichen Kreditnehmer. Die vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Banken für einen Autokredit trotz Kurzarbeit dann bereit sind, wenn ein Bürge vorhanden ist. Sie gehen in diesem Fall kein finanzielles Risiko ein, denn der Bürge verpflichtet sich zur Zahlung, wenn es zu einem Ausfall kommt. Dieser Schritt sollte aber wirklich nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die Kurzarbeit tatsächlich aufgrund schlechten Wetters eingetreten ist. Bei einer unklaren wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sollte man das Risiko nicht eingehen. Im schlimmsten Fall droht die Arbeitslosigkeit und das Geld reicht zum Bezahlen der monatlichen Kreditraten nicht mehr aus. Das wäre die denkbar schlechteste Situation, in die ein Bürge geraten kann.

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