Kredit zum Festzins

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage

In der Fachsprache der Geldinstitute bezeichnet der Festzins einen für die gesamte Laufzeit vereinbarten unveränderlichen Zinssatz. Verbraucher sprechen zusätzlich von einem solchen, wenn das Kreditinstitut allen Antragstellern dieselben Kreditzinsen berechnet, der korrekte Fachausdruck lautet in diesem Fall jedoch bonitätsunabhängiger Zinssatz. Die erweiterte Begriffsbedeutung der Kunden wurde inzwischen von den ersten Geldinstituten aufgegriffen, so dass diese die Darlehensvergabe zu einheitlichen und somit von der individuellen Bonität des Kreditnehmers unabhängigen Zinsen ebenfalls unter dem Produktnamen Kredit zum Festzins bewerben.

Der Festzins als Synonym für den bonitätsunabhängigen Zinssatz
Dass eine Bank mit dem Kredit zum Festzins einen bonitätsunabhängigen Zinssatz meint, geht aus der jeweiligen Werbung eindeutig hervor. In diesem Fall zahlen alle Kreditnehmer denselben Zinssatz, so dass dieser beim Ausfüllen des Kreditantrages eindeutig feststeht. Je besser die persönliche Bonität ausfällt, desto weniger vorteilhaft ist der Abschluss eines Kreditvertrages zu einem festen und nicht von persönlichen Kreditwürdigkeit abhängigen Zinssatz. Die Bonität richtet sich in erster Linie nach dem in der Schufa-Auskunft enthaltenen Score-Wert, einige Kreditinstitute ermitteln jedoch einen abweichenden Bonitätswert nach eigenen Kriterien. Vorteilhaft für den Verbraucher ist, dass er bei einem bonitätsunabhängigen Zinssatz die Kosten sofort anhand eines Kreditvergleiches ermitteln kann und nicht zunächst eine Konditionenanfrage stellen muss, um die Höhe der persönlichen Kreditzinsen zu erfragen. Der Festzins in der erweiterten Begriffsbedeutung sagt nicht aus, dass sich der Zinssatz auch bei längeren Laufzeiten nicht verändert. Vielmehr berechnen die meisten Kreditinstitute bei einer langen Kreditlaufzeit einen erhöhten Zinssatz, da diese das Ausfallrisiko erhöht. Dass in einigen Fällen kurze Laufzeiten ebenfalls mit erhöhten Zinssätzen verbunden sind, liegt an den von der Laufzeit unabhängigen Bearbeitungskosten, deren Refinanzierung durch den effektiven Kreditzinssatz erfolgen muss.

Der feste Zinssatz bei Verbraucherkrediten
Bei Verbraucherdarlehen ist der Kreditgeber verpflichtet, den effektiven Jahreszinssatz für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss anzugeben. Der effektive Jahreszinssatz enthält im Gegensatz zum nominellen Kreditzinssatz alle Nebenkosten, wobei das Verbot zur gesonderten Berechnung von Bearbeitungskosten dazu geführt hat, dass sich beide Werte nicht mehr wesentlich unterscheiden. Die Pflicht zur Angabe des für die gesamte Laufzeit gültigen Kreditzinssatzes führt dazu, dass ein Verbraucherdarlehen in Deutschland faktisch nur als Kredit mit einem Festzins vergeben werden kann. Die Festzinsvereinbarung ist auch bei Schweizer Krediten ohne Schufa üblich, während südeuropäische Banken überwiegend Kredite mit variablen Zinsen vergeben. Für den Kreditkunden ist der feste Zinssatz vorteilhaft, da er die Kreditkosten für die gesamte Laufzeit seines Darlehens berechnen und überblicken kann. Im Unterschied zu Ratenkrediten für Verbraucher werden Dispositionskredite, Verfügungsrahmenkredite und die Teilzahlungsoption der Kreditkarte über variable Zinssätze abgerechnet, wobei sich die Veränderung des Zinssatzes auf einen Referenzwert beziehen muss. Auch einige Förderkredite wie der Studentenkredit der KfW Bank werden mit variablen Zinssätzen abgerechnet, wobei der Vertrag jedoch einen für die gesamte Laufzeit gültigen Höchstzinssatz vorsieht.

Gewerbekredite und die Immobilienfinanzierung
Im Gegensatz zu Verbraucherdarlehen muss ein betrieblich veranlasster Kredit nicht zum Festzins abgewickelt werden. Die Vereinbarung einer festen Verzinsung ist bei Gewerbekrediten weniger üblich als die vertragliche Absprache, dass der Zinssatz des Kredites regelmäßig anhand eines festgelegten Basiswertes angepasst wird. In der Regel erfolgt die Zinsanpassung nicht häufiger als einmal im Quartal. Für eine langfristig sichere Kalkulation ist es jedoch von Vorteil, wenn der Betrieb einen Kredit zum Festzins erhält. Die damit gegenüber der variablen Zinsabrechnung verbundenen höheren Anfangskosten machen sich durch die gewonnene Planungssicherheit mehr als bezahlt. Bei der Immobilienfinanzierung ist eine befristete feste Zinsvereinbarung üblich, nach deren Ablauf der Kreditbetrag zum Teil getilgt ist. Der Immobilienkredit zum festen Zins gewährleistet eine sichere Planung des Bauvorhabens oder des Immobilienerwerbs, so dass eine möglichst lange Zinsbindungsfrist auch gegen einen angemessenen Zinsaufschlag zu empfehlen ist.

Der Festzins und die vorzeitige Tilgung
Anders als ein Darlehen mit variablen Zinsen kann ein Kredit mit Festzins grundsätzlich nicht ohne Zahlung angemessener Vorfälligkeitszinsen gekündigt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn der Kreditvertrag seit mindestens zehn Jahren besteht oder der Vertrag eine entsprechende Klausel vorsieht. Die Vorfälligkeitsentschädigung gleicht den entgangenen Gewinn des Geldinstitutes durch die vorzeitige Kreditkündigung aus. Beim Abschluss eines Immobilienkreditvertrages bieten mehrere Banken an, gegen die Zahlung eines geringen Zinsaufschlages vorzeitige Tilgungen in einem begrenzten Umfang ohne Anrechnung von Vorfälligkeitszinsen zu akzeptieren. Bei Verbraucherdarlehen gestatten immer mehr Banken die vorzeitige Rückzahlung ohne Zinsaufschlag, da sie das entsprechende Vertragsangebot als werbewirksam erkannt haben.

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage