Kredit mit schlechter Bonität

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Wer einen Kredit benötigt, geht meist zu seiner Hausbank. Diese wird vor einer Kreditzusage eine Schufa-Auskunft einholen. Wird die Bonität als schlecht eingestuft, so wird es zu keinem Kredit kommen. Die Bonität spielt in der Wirtschaft und Finanzen eine große Rolle, nicht nur im Bereich der Kredite.

Die Beurteilung der Bonität ist wichtig, nur stellt sich die Frage, an welchen Kriterien sich die Bonität misst. Zunächst einmal ist es die Schufa-Auskunft die Hinweise auf die Bonität liefert. Sind in dieser negative Merkmale gespeichert, beispielsweise Mahnbescheide oder Ähnliches, so werden die Banken einen Kunden eine schlechte Bonität bescheinigen. Dazu werden auch Einkommensnachweise oder Vermögensaufstellungen zur Feststellung der Bonität herangezogen. Sollte noch ein Kredit zu bezahlen sein, wenn der neue Kredit beantragt wird, so kann das ebenso die Bonität einschränken und zur Kreditablehnung führen. Dennoch kann ein Kredit mit schlechter Bonität realisiert werden.

Der Kredit mit schlechter Bonität – welche Alternativen bleiben

Reicht die Bonität nicht aus, so müssen Alternativen ins Auge gefasst werden. Zusätzliche Kreditsicherheiten können aufgebracht werden, sofern sie in Immobilien, Wertpapieren oder Wertgegenständen vorhanden sind. Werden Immobilien als Sicherheit eingesetzt, so erfolgt eine Grundschuld im Grundbuch. Mit der Grundschuld kann die Bank ihr Anspruch bei einem Kreditausfall bedienen. Als ein Lombardkredit bezeichnet man einen Kredit, wenn dazu Wertpapiere oder Gegenstände als Kreditsicherung verpfändet werden.

Aber die wenigsten Kreditnehmer mit einer schlechten Bonität verfügen über die vorgenannten Kreditsicherungen. Dazu kann eine Bürgschaft in den Kreditantrag mit aufgenommen werden. Es kann darüber hinaus eine kapitalbildende Lebensversicherung, wenn vorhanden, verpfändet werden. Beträgt der Rückkaufswert 5.000 Euro, so kann man diese beleihen. In diesem Fall werden keine neuen Schulden gemacht, weil ja sozusagen das eigene Geld beliehen wird.

Der Kredit mit schlechter Bonität – die Möglichkeiten

Wer einen Kredit mit schlechter Bonität beantragt, muss mehr Zeit einplanen bis eine Bank gefunden ist, als ein herkömmlicher Kredit. Nicht jede Bank akzeptiert einen Bürgen oder andere Sicherheiten. Der Grund, für die Bank bedeutet das mehr Bearbeitungsaufwand. Ist die Bonität aufgrund eines negativen Merkmals schlecht, so gibt es für Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen die Möglichkeit einen schufafreien Kredit über eine Kreditvermittlung zu beantragen. Dazu sollte man wissen, dass die Kreditsummen begrenzt sind. Es gibt diese Kreditform in Höhe von 3.500 Euro oder je nach Bonität maximal 5.000 Euro. Das Einkommen, das aus einer nichtselbständigen Tätigkeit herrühren muss, muss oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen.

Das sind bei einem Kredit über 5.000 Euro etwa 1.600 Nettoeinkommen für einen Alleinstehenden. Sind noch unterhaltspflichtige Personen im Haushalt, so erhöht sich das Nettoeinkommen. Diese Kredite sind von Vorteil, wenn ein Kredit mit schlechter Bonität eine Ablehnung erfahren hat und man nur eine kleinere Kreditsumme benötigt. Außerdem ist bei dieser Kreditform auf die Wahl des Kreditvermittlers zu achten. Nicht alle Vermittler arbeiten seriös. So sind Vorabgebühren und etwaige Versicherungsabschlüsse die von einer Kreditzusage abhängig gemacht werden, nicht seriös zu nennen. Ein guter Kreditvermittler arbeitet auf Provisionsbasis, was heißt, erst wenn der Kredit genehmigt ist, bekommt er seine Povision.

Die Bürgschaft

Wer mehr Kredit benötigt, als die schufafreien Kredite genehmigen, dem bleibt letztendlich die Nennung eines Bürgen, der den Kredit absichert. Eine Bürgschaft kann von einem Bürgen aus dem Familien- oder Bekanntenkreis erfolgen, allerdings werden auch an ihn bestimmte Bedingungen gestellt. Er muss solvent sein, er darf keine Einträge in seiner Schufa haben und muss ein ausreichendes Einkommen haben, das aus einer nichtselbständigen Tätigkeit herrührt. Darüber hinaus muss ein Bürge auf eventuelle Komplikationen die eine Bürgschaft mit sich bringen können, aufmerksam gemacht werden. Es sollte ihm klar sein, dass die Bürgschaft weitreichende Folgen hat. Tritt ein Zahlungsausfall seitens des Kreditnehmers auf, so wird ein Bürge sofort in Regress genommen.

Kann er dann die anfallenden Raten nicht bezahlen, so bekommt er selber eine schlechte Bonität. Der Bundesgerichtshof hat deshalb ein Urteil erlassen, indem eine Bürgschaft nicht rechtens ist, wenn der Bürge mit der Bürgschaft in einen finanziellen Ruin schlittert. Findet der Kreditnehmer einen Bürgen und dieser vertraut dem Kreditsuchenden, so sollte vor einer Bürgschaft eine Haushaltsrechnung aufgestellt werden. Diese sollte die eigenen Ausgaben und Einnahmen des Bürgen umfassen, ebenso die eventuell auf ihn zukommenden Raten aus der Bürgschaft. Bleibt bei dieser Rechnung noch ein Plus übrig, so kann der Bürge unterschrieben.

Wer bei einem Kredit mit schlechter Bonität nicht Haus und Hof verpfänden möchte und auch keinen anderen Menschen mit in seine Finanzproblematik nehmen möchte, der sollte auf die schufafreien Kredite ausweichen oder mit einem Kredit bei schlechter Bonität die negativen Merkmale entfernen lassen und sich erst dann für einen Kredit zu entscheiden.

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