Kredit für Unverheiratete

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Heutzutage ist es nicht mehr üblich, dass man heiratet und sich so als Lebensgemeinschaft zusammenfindet. Viele Paare leben auch ohne Trauschein glücklich zusammen. Andere wiederum sind Single und genießen auf diese Art und Weise ihr Leben in vollen Zügen.

Auch im Bereich der Bankgeschäfte ist es inzwischen nicht mehr wichtig, ob man verheiratet ist oder nicht. Als unverheirateter Kreditnehmer hat man die gleichen Möglichkeiten wie als verheirateter Kreditnehmer. Man muss nur die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme erfüllen können und dann steht einem Kredit für Unverheiratete nichts im Wege.

Mit oder ohne Mitantragsteller?

Normale Ratenkredite oder Konsumkredit bis zu einer Summe von 10.000 Euro können meist ohne einen Mitantragsteller aufgenommen werden. Dies gilt auch bei einem Kredit für Unverheiratete. Dieser wird von den Banken meist erst dann als Sicherheit eingefordert, wenn die Kreditsumme höher ist und sich die Laufzeit entsprechend verlängert. Denn dann steigt auch das Risiko eines Zahlungsausfalles, welches mit Hilfe von einem Mitantragsteller reduziert werden soll.

Wird ein Mitantragsteller benötigt, dann gilt es zu überlegen, wer diese Aufgabe übernehmen kann. Lebt man in einer Partnerschaft, kann dies der Partner sein. Ist man alleine, kann auch jeder andere solvente Bürger als Mitantragsteller fungieren. Doch was tun, wenn man sich vom Partner trennt und dieser der Mitantragsteller für den Kredit für Unverheiratete ist?

Mit gefangen- mit gehangen

Generell haften beide Partner für den Kredit. Auch dann, wenn sie sich getrennt haben. Es sollte daher im Vorfeld geklärt werden, wer der Hauptkreditnehmer ist und wer im Falle einer Trennung den Kredit für Unverheiratete weiter bedient. Im besten Falle hält man diese Absprache schriftlich fest, damit es am Ende nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Diese Regelung ist besonders bei großen Kreditsummen mit langen Laufzeiten wichtig. Als Hauptkreditnehmer sollte immer derjenige fungieren, der den meisten Nutzen aus dem Kredit für Unverheiratete zieht.

Doch die Regelung gilt immer nur solange, wie der Kredit pünktlich beglichen wird. Sollte es zu Zahlungsausfällen kommen, weil der Hauptkreditnehmer die Raten nicht mehr bestreiten kann oder will, wird sich die Bank immer an den Mitantragsteller wenden und dort das noch ausstehende Geld einfordern. Egal ob dieser noch einen Nutzen vom Kredit hat oder nicht. Wer einen Kreditvertrag unterschreibt, haftet auch immer dafür. Egal an welcher Stelle die Unterschrift im Vertrag steht.

Den Kredit ohne Hilfe aufnehmen

Hat man selbst ausreichend gute Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme, kann dieser auch alleine aufgenommen werden. Besonders gut gelingt dies, wenn man Beamter ist oder im öffentlichen Dienst als Angestellter arbeitet. Diese Berufsgruppen sind nahezu unkündbar und verlieren deshalb auch nur selten ihren Job. Das Risiko eines Ausfalles ist für die Banken daher sehr gering, was diese mit einem sehr guten Zinssatz und vielen anderen Annehmlichkeiten honorieren.

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